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11.01.2021

Die Dezemberhilfe wird es für Hundeschulen nicht geben

Da die Schließung für Hundeschulen nicht staatlich, sondern auf Landesebene verordnet wurde, fallen Hundeschulen nicht unter die Unternehmen, welche die Dezemberhilfe beanspruchen können. Es besteht die Möglichkeit, Überbrückungshilfe III zu beantragen. An welche Bedingungen das jedoch genau geknüpft ist, wird wohl erst in den nächsten Monaten bekannt gegeben werden.
Damit Hundeschulen eine Möglichkeit haben zu überleben, muss nun umgedacht werden, um einerseits Geld zu verdienen, andererseits auch um Kunden und ihre Vierbeiner im Alltag und bei spezifischen Problemen weiter betreuen zu können.
Diesbezüglich habe ich mich für ein Angebot im Onlinebereich entschieden und werde in dieser Woche mit Hochdruck daran arbeiten, die Onlinearbeit zu perfektionieren.
Es können unterschiedliche Pakete für verschiedene Onlineangebote ab sofort im Shop gebucht werden

Je nach Art des Abos beinhaltet das Videos, Telefontermine, Platzmiete, Zugang zur Videodatenbank, Einsteigerseminar...
Die entsprechenden Beschreibungen für die jeweiligen Abos findet ihr auch im Shop. Ich freue mich auf ein fast völlig neues Aufgabengebiet und darauf euch und eure Vierbeiner in dieser ungewissen Zeit weiter kompetent zu betreuen. Die Telefontermine haben sich in den letzten zwei Wochen schon sehr gut bewährt und gezeigt, dass auch eine Betreuung und Beratung auf Distanz gut möglich ist.



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